18. Mai 2005

Anfrage zur Geschwindigkeitsbegrenzung in Modautal

Ortsteilen Klein-Bieberau (K135) und Asbach (K134)

Sehr geehrter Herr Balß,

wir bitten Sie folgende Anfrage auf die nächste TO der Gemeindevertretersitzung zu nehmen:

Bereits in der Sitzung vom 13.10.2003 hatte die Fraktion B90/Die Grünen den Antrag gestellt, in den Ortteilen Klein-Bieberau (K135) und Asbach (K134) die Geschwindigkeit auf 30 km zu begrenzen und die entsprechenden Beschilderung durchzuführen.

Der Antrag wurde bei 2 Ja, 6 Enthaltungen und 13 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Bürgermeister erläuterte: eine derartige Regelung falle nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung, sondern sei alleine dem Bürgermeister als zuständige Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit den Oberen Straßenverkehrsbehörden zugewiesen. Abstimmungsgespräche zu der Thematik der Geschwindigkeitsbegrenzung in den genannten Ortsteilen würden geführt.

Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Welche Geschwindigkeit darf in Asbach gefahren?

Auf dem Straßenbelag steht 30 km, ein 50 km Schild am Ortseingang wurde wieder entfernt, ansonsten gibt es keine Beschilderung.

  1. Welche Geschwindigkeit darf in Klein Bieberau – Webern gefahren werden?

Gleiche Situation wie in Asbach.

  1. Soll eine Beschilderung durchgeführt werden? Wenn ja, mit welcher Vorgabe?

Wenn nein, warum soll dort keine Tempobegrenzung auf 30 km durchgeführt werden? Welche Bedenken gibt es hierzu? Hat sich die Situation für Fußgänger und Radfahrer verbessert, dass eine Tempobegrenzung nicht  nötig ist? Wenn ja, durch welche Maßnahme?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung unserer Fragen. Vielen Dank.

Für die Fraktion

Susanne Hoffmann-Maier