21. September 2003

Antrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung in Modautal

Ortsteilen Allertshofen (L3101), Klein-Bieberau (K 135) und Asbach (K134)

Sehr geehrter Herr Balß,

wir bitten Sie folgenden Antrag auf die nächste TO der Gemeindevertretersitzung zu nehmen:

(eine Beratung in den Ausschüssen ist nicht gewünscht)

Die Gemeindevertretung fordert den Bürgermeister der Gemeinde Modautal als Straßenverkehrsbehörde auf, in den Ortsteilen Allertshofen (L3101), Klein-Bieberau (K 135) und Asbach (K134)  die Geschwindigkeit auf 30 km zu begrenzen und die entsprechende Beschilderung durchführen zu lassen.

Begründung:

Die Aufhebung der Tempo-30-Zonen ist korrekt.

Da in den o.g. Ortteilen die Straßen aber in einem sehr schlechten Zustand und in der Regel ohne oder nur mit einem sehr schmalen Bürgersteig versehen sind, sind alle Fußgänger und RadfahrerInnen bei einer Geschwindigkeit von 50 km in ihrer Sicherheit gefährdet.

Es gibt einen entsprechenden Spielraum für einer sinnvollen Entscheidung (Reduzierung auf 30 km), die der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde entsprechend positiv gegenüber der Unteren Verkehrsbehörde des Kreises  vertreten kann.

Die jetzige Änderung auf 50 km ist eine nicht hinzunehmende Verschlechterung der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Die Autofahrer sind an die Fahrgeschwindigkeit von 30 km gewönnt und die haben dies in der Regel akzeptiert.

Nicht Recht und Gesetz sind entscheidend, sondern die Sicherheit der Anwohner und Benutzer der Straßen in den betreffenden Ortsteilen.

Die jetzt getroffenen Vorgehensweise stiftet nur Verwirrung. In den meisten Gemeinden im Kreis gibt es eine Begrenzung auf Tempo 30 auf Kreis- und Landesstraßen.  Durch welches Schild dies geregelt wird, spielt wohl keine Rolle.

Für die Fraktion

Susanne Hoffmann-Maier